Auf dieser Seite:
- Jahresausklang 2024
- Senior-Medien-Mentoren
- Neues Vorstands-Mitglied
- 20 Jahre PC-Senioren Ludwigsburg
- Appell: Wissenslücken schließen!
- Modifizierte Satzung 2024 - Entwurf
- Satzung der PC-Senioren Ludwigsburg von 2006
- Datenschutz-Erklärung der PC-Senioren Ludwigsburg
Rundmail an die Mitglieder der PC-Senioren Ludwigsburg
Liebe Alle,
es gibt immer wieder und immer noch sooo viel zu tun - aber jetzt wollen wir erstmal alles fallen lassen, um ein paar fröhliche und besinnliche Stunden mit-einander zu erleben
Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich ein zum Jahres-Ausklang 2024 im Württemberger Hof am 12. Dezember 2024 ab 11.30 Uhr. Ende dort ca. 15 Uhr, mit möglicher Fortsetzung auf dem Weihnachtsmarkt.*
Früher hatten wir in den eigenen Reihen Mitglieder, die mit einem Gedicht, einer Geschichte oder einen Witz unser Fest bereichert haben. Und heute? Hat Jemand eine Idee für einen heiteren oder besinnlichen Beitrag? Wir würden uns alle sehr darüber freuen. Bitte meldet Euch bei Eberhard.
Eine besondere Freude bietet uns unser langjähriger Freund und Referent Johann Szeitz mit einer fulminanten Zauber-Schau.
Jetzt noch ein paar organisatorische Einzelheiten:
Der Vorstand lädt die Mitglieder zu einem Gericht ein. Dafür gibt es am Eingang einen Gutschein. Bitte notiert darauf 1, 2 oder 3 für das jeweils gewünschte Gericht. Eure Gäste zahlen das Essen selbst. Mitglieder und Gäste zahlen die Getränke selbst. Damit Raum-Vorbereitung und Küchenchef besser planen können, sendet bitte die beiliegende Anmeldung rechtzeitig zurück – bis 6.12. an unser Email-Postfach >pcseniorenlb@gmx.de<. DANKE.
Wir freuen uns darauf, Euch alle gesund und gut gelaunt im Württemberger Hof zu treffen. Bis dahin mit besten Grüßen
Vorstand der PC-Senioren Ludwigsburg
Jörg Seebaß - Eberhard Diezel - Joachim Hofmann
* Insgesamt für alle eine rein private Veranstaltung.
Auch helfen will gelernt sein.
Wir qualifizieren uns zu Senioren-Medien- Mentor/innen.
Dazu hat das Landesmedienzentrum ein interessantes und erfolgreiches Programm aufgelegt.
Das Landesmedienzentrum hat die Aufgabe, alle Altersgruppen auf das digitale Zeitalter einzustimmen und praktische Hilfe zu organisieren. Speziell Senioren sollen erreicht werden – mit dem Ziel, ihre Zurückhaltung vor allem Neuen zu überwinden, die Möglichkeiten der digitalen Helfer kennen und nutzen zu lernen..
Die Teilhabe an fast allen Lebensbereichen wird durch die digitalen Medien ermöglicht und erleichtert. Deshalb ist die Wissensvermittlung auf diesem Gebiet so wichtig. Und deshalb hat das Landesmedienzentrum das Programm Senioren-Medien-Mentor/in aufgelegt.
Wir PC-Senioren Ludwigsburg betreiben das „Geschäft“ der Wissensvermittlung ja schon lange. Aber bisher eher „aus dem Bauch heraus“. Und meistens nur untereinander. Mit dem Programm des Landesmedienzentrums wollen wir uns fit machen, die private Wissensvermittlung „mit Kopf“ und auch für andere zu betreiben.
Was muss oder kann ich heute schon digital erledigen? Wie können Laptop, Tablet oder Smartphone mir dabei helfen? Und wie mache ich das mit meinem Gerät?
Auf diese und ähnliche Fragen unserer älteren Mitbürger können qualifizierte Senioren-Medien-Mentor/innen fachlich korrekt und verständlich antworten. Aber sie durchschauen neben der Praxis auch die Theorie - die Hintergründe und Zusammenhänge der Digitalisierung.
Eberhard Diezel – seit 13.10.2022 Vorstands-Mitglied – stellt sich vor
„… dass alle bei den PC-Senioren Ludwigsburg so viel und so unterhaltsam lernen wie ich.“
Ich bin seit etwa 15 Jahren Mitglied im PC-Senioren Verein und habe davon wirklich viel profitiert, sowohl von der PC-Arbeit selber, von persönlichen Kontakten mit PC Erfahrenen, von vielen Referenten des PC Bereichs und schließlich auch von der gesellschaftlichen Gemeinschaft unseres Vereins. Im Vorstand mitzuarbeiten, bringen mir sicher noch einige Erfahrungswerte in diesem Bereich. Aber es gilt auch, für die Gemeinschaft unserer Gruppe eine zielführende und nutzbringende Arbeit zu leisten. Dann ist es am besten, selber einmal in seine eigene PC Aktivität in der Vergangenheit zurückzuschauen, um ein Konzept für Anfänger, Halberfahrene und Erfahrene zu schaffen, damit diese PC Treffen lebendig bleiben. Ich werde mich stark machen für
A: Einführungskurse für reine Anfänger ohne Vorerfahrung ( in einer separaten Gruppe). Der Kursleiter sollte abwägen, ob eine Teilnahme beim PC Treff schon sinnvoll ist.
B: Für Halberfahrene für Erklärungen u. ggf. Kursteilnamen / es gab früher einen Kurs für Textverarbeitung. Zugang zum Internet mit Vor- u. Nachteilen (schnelle Info / aber auch Risiken) Smartphone Nutzung auch hier Vorteile u. ggf. Gefahren. Regelmäßige Teilnahme beim 2-wöchigen Treffen im Palais.
C: Für erfahrene PC -Nutzer mit neuesten Informationen vom BSI u. anderen Quellen. Hier hat sich Herr Ernst Bachert im monatlichen Referat sehr bewährt. Auch Vortragende aus anderen PC-Vereinen haben hier schon wertvolle Infos gegeben - nicht zu vergessen auch die Kripo von LB. Auch Vereinsmitglieder sind gefragt dafür.
D: Und wenn ich etwas zum gesellschaftlichen Wohl des Vereins beitragen kann, dann werde ich dies auch tun, wenn es für mich möglich ist.
(Foto: siehe Referate - Vorstand)
20 Jahre PC-Senioren Ludwigsburg
In der jetzigen Rechtsform existieren wir noch keine 20 Jahre - aber als Interessengruppe beim Senioren-Büro sehr wohl. Zwei Motive prägten - und prägen noch heute - unser Engagement: gemeinsames Lernen und die Weitergabe unseres Wissens.
Hier ein paar Highlights aus der 20-jährigen Geschichte.
Ich zitiere gekürzt aus Dokumenten von und mit Genehmigung von Werner Adelmann :
““ Frau Kerkhoff gab mir Anfang 1999 eine Info über Veranstaltungen der “ Akademie für Computertraining in Kornwestheim “. Die Treffen fanden im 1. OG des Seniorenbüro im Beck´schen Palais in Ludwigsburg statt. Ich besuchte diese und wurde von damals ca. 15 Senior-Experten freundlich empfangen.
Sie trafen sich regelmäßig Donnerstagnachmittag ab 15 Uhr im 1. OG. Dort befand sich eine Leinwand, die für Einzelvorträge genutzt wurde. Der Computer war im EG-Nebenzimmer platziert und wir konnten dort üben, sowie unsere Anwendungs-Fortschritte testen.
Im August 1999 hat uns die Stadt Ludwigsburg einen neuen, modernen Computer genehmigt und wir beschafften uns diesen mit großer Umsicht bezüglich Hard- und Software bei der Firma COMTECH. Die zeitgemäße Ausstattung mit MS-Windows 98/2 usw. löste bei uns natürlich große Freude und Dankbarkeit aus. Hier bewährten sich vor allem die praktischen Erfahrungen unserer Mitglieder Heinz-Dieter Lang, Siegfried Klaus und anderen.
Unsere Donnerstag-Treffs waren sehr lockere Informationsrunden mit Fragen und Antworten. Jeder hatte seine beruflichen Grundlagen und wollte die Möglichkeiten des Personal-Computers nach seinen Vorstellungen nutzen.
Die gegenseitigen Informationen waren für uns die Grundlage zur Anschaffung und Nutzung eines Computers. Das war schon ein großer Erfolg für uns Computer-Senioren, unter dem Dach der Stadt Ludwigsburg.
Unsere Arbeit im Rahmen des Seniorenbüros der Stadt Ludwigsburg sprach sich herum und bescherte uns neue Interessenten und Mitglieder. Es veranlasste uns über eine “Minimal-Organisation“ unserer inzwischen doch erfolgreichen Interessen-Gemeinschaft nachzudenken. Schließlich nannten wir uns bereits “Computer-Club“. Mit den Protagonisten Christine Boguschewski, Rolf Kraushaar, Eleonora Kwapisz, zählten wir 43 Mitglieder im Juni 2000.
Rasant ging es weiter. Die Ludwigsburger Senioren wurden plötzlich hellwach und zeigten Riesen-Interesse am Computer und dessen Möglichkeiten. Unser bisheriger Sitzungssaal konnte den Andrang nicht mehr fassen und wir durften in den großen Saal. Der Saal ermöglichte uns die Informationen der Mitglieder auf Vorträge von erfahrenen Fachleuten umzustellen. Den Reigen eröffnete damals unser Mitglied Heinz-Dieter Lang. Mitte 2001 kamen Adam Kränzler und Artur Heinz hinzu. Mitgliederstand: 113 Mitglieder.
Die Entwicklung ab 2002: Erfolgreiche Ära mit Gretel Burk, Horst Gosslar, Werner Adelmann, Wolfgang Behle, Anton Hoegg, Udo Kübler, Bernd Meyer und Jörg Seebaß.
Offizielle Vereinsgründung mit Satzung von Werner Adelmann am 9. März 2006.
Erlangung der steuerlichen Gemeinnützigkeit, realisiert von Wolfgang Behle am 29.03.2006.
Von unseren derzeit 185 Mitgliedern sind 46 % PC-Seniorinnen. Dank unserer aktuell aktiven Mitglieder geht unsere Erfolgsgeschichte weiter.
Städtische Auszeichnungen:
2010 : “Ludwigsburg-Medaille“,
2018 : “Sonderpreis für ehrenamtliches Engagement“ der Bürgerstiftung Ludwigsburg ( 2.000,- € ).
Hans-Jürgen Gick - Ludwigsburg, 9. März 2019
Ehrenämter bei den PC-Senioren Ludwigsburg – erfasst seit 2006
Jahr |
Vorstand Koordination |
Vorstand Programm |
Vorstand Finanzen Mitglieder |
Referat Technik |
Referat Homepage Flyer |
Referat Internet-Treff |
Kassen- prüfer |
Saaldienst |
Schrift-Führung |
2006 |
Gretel Burk |
Horst Gosslar |
Wolfgang Behle |
Rolf Krausshaar |
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Werner Adelmann Anton Hoegg |
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2007 |
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Eleonora Kwapisz |
2008 |
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Eleonora Kwaüpisz |
2009 |
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Eleonora Kwaüpisz |
2010 |
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Anton Hoegg Norbert Handel |
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Eleonora Kwaüpisz |
2011 |
Artur Heinz |
Karin Leininger |
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Otto Egle Roland Burger |
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Eleonora Kwaüpisz |
2012 |
Artur Heinz |
Karin Leininger |
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Rosemarie Klingel-Kopp |
2013 |
Artur Heinz |
Karin Leininger |
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Rosemarie Klingel-Kopp |
2014 |
Artur Heinz |
Karin Leininger |
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Roland Burger Otto Eggle |
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Rosemarie Klingel-Kopp |
2015 |
Hans-Jürgen Gick |
Karin Leininger |
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Horst Gosslar |
Hannelore Schust Karin Leininger |
Ursula Kandlbinder Roland Buger
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Rosemarie Klingel-Kopp |
2016 |
Hans-Jürgen Gick |
Karin Leininger |
Wolfgang Behle |
Horst Walker |
Jörg Seebaß |
Hannelore Schust Karin Leininger Jörg Seebaß |
Ursula Kandlbinder Roland Burger |
Ingeborg Antretter Ernst Antretter |
Rosemarie Klingel-Kopp |
2017 |
Hans-Jürgen Gick |
Karin Leininger |
Wolfgang Behle |
Horst Walker |
Jörg Seebaß |
Hannelore Schust Karin Leininger Jörg Seebaß |
Ursula Kandlbinder Roland Burger |
Ingeborg Antretter Ernst Antretter |
Rosemarie Klingel-Kopp |
2018 |
Hans-Jürgen Gick |
Ursel Gick (komm.) |
Wolfgang Behle |
Horst Walker |
Jörg Seebaß |
Hannelore Schust Karin Leininger Jörg Seebaß |
Ursula Kandlbinder Roland Burger |
Ingeborg Antretter Ernst Antretter |
Rosemarie Klingel-Kopp |
2019 |
Harald Jacobs |
Ursel Gick
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Wolfgang Behle |
Horst Walker |
Jörg Seebaß |
Hannelore Schust Karin Leininger Jörg Seebaß |
Ursula Kandlbinder Roland Burger |
Ingeborg Antretter Ernst Antretter |
Rosemarie Klingel-Kopp
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2022 |
Eberhard Diezel
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Jörg Seebaß |
Wolfgang Behle |
Horst Walker Günter Krämer |
Jörg Seebaß |
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Ursula Kandlbinder Roland Burger |
- |
Rosemarie Klinel-Kopp |
Wissenslücken schließen!
Es gibt kleinere Lücken, die wir im Stuhlkreis oder in der Bachert-Fragestunde füllen können. Aber es gibt auch größere und große Lücken, für die man sich 1 Stunde und mehr nehmen sollte.
Jörg bittet alle Mitglieder der PC-Senioren Ludwigsburg um Bekanntgabe ihrer Wissenslücken – damit sie bald geschlossen werden können.
Bitte arbeitet mit am Programm - mailt Eure Themen oder auch Kurs-Vorschläge mit dem eMail-Formular unter >Für Mitglieder >Kontakt an den Vorstand. DANKE!
Modifizierte Satzung 2024 - Entwurf
SATZUNG PC-Senioren Ludwigsburg
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „PC-Senioren Ludwigsburg". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz “e.V.“ Der Sitz des Vereins ist Ludwigsburg
Die Aktivitäten des Vereins werden in der Regel im Rahmen der Angebote „Im Ruhestand aktiv und selbstbestimmt" der Stadt Ludwigsburg - Seniorenbüro - in der Stuttgarter Straße 12/1 durchgeführt.
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe. Ziel ist es, Seniorinnen und Senioren eine selbstbestimmte, digitale Teilnahme am täglichen Leben zu ermöglichen. Digitale Angebote sollen Sie als ein selbstverständliches Instrument ihres Alltages aktiv und kreativ nutzen. Der Vereinszweck wird durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung verwirklicht. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sämtliche Mittel sind zur Erfüllung des Vereinszweckes zu verwenden. Vermögen zu anderen Zwecken anzusammeln ist untersagt. Zweckfremde Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen aus Vereinsmitteln dürfen weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche Personen werden. Die Ermächtigung zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages wird vorausgesetzt. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet nach Antrag der Vor stand. Eine Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, deren Höhe von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Durch den Beitritt wird die Höhe des Beitrags anerkannt. Der Beitrag für das Eintrittsjahr wird beim Eintritt fällig und in den folgenden Kalenderjahren jeweils im 1. Quartal.
§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Jahr des Antrages (Antragsformular in Papier oder elektronisch) und endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist in Textform (Brief oder E-Mail) gegenüber dem Vorstand zu erklären und ist zum Jahresende unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig. Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn vereinsschädigendes Verhalten vorliegt. Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.
§6 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§7 Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat mindestens jährlich zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung einzuberufen, möglichst innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres. Dieser obliegt vor allem:
a. die Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandsmitglieder
b. die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
c. die Entlastung des Vorstandes
d. die Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer und der Funktionsträger
e. die Festsetzung des Jahresbeitrages
f. die Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins.
Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in Textform, z.B. per E-Mail und mit Veröffentlichung/Aushang im Seniorenbüro der Stadt Ludwigsburg, unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen einzuberufen. Die Einladung muss die vorgesehene Tagesordnung enthalten.
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel in Präsenz statt. Die Durchführung als Videokonferenz ist entsprechend gesetzlicher Regelungen erlaubt
Versammlungsleiter ist der 1. Vorsitzende und im Falle seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende. Sollten beide nicht anwesend sein, wird ein Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt. So weit der Schriftführer nicht anwesend oder bestimmt ist, wird auch dieser von der Mitgliederversamm-lung bestimmt.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Satzungsände-rungen oder Auflösung des Vereins ist eine ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Neben der Wahl der Vorstandsmitglieder sind von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer - umschichtig - für die Dauer von zwei Jahren zu wählen.
Ihre Aufgabe ist es neben Allgemeiner Geschäftsführung auch die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen und darüber zu berichten. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist durch den Schriftführer ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.
§8 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem 1/10 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Die Einberufung erfolgt wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.
§9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
dem 1. Vorsitzenden
dem 2. Vorsitzenden und geschäftsführenden Vorstand
dem Schatzmeister (Kassenwart) und
dem Schriftführer.
Der erste und zweite Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Im Laufe der Amtszeit freiwerdende Ämter können vom Restvorstand kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung neu besetzt werden.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne der Satzung. Er nimmt insbesondere folgende Aufgaben war:
a. Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung und deren Einberufung.
b. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
c. Erstellung einer Jahresabrechnung mit Einnahmen und Ausgaben.
Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden,
Der Vorstand kann zur Erfüllung des Vereinszweckes sachkundige Personen für bestimmte technische Bereiche, Fachvorträge und sonstige Veranstaltungen einsetzen.
§10 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11Auflösung
Die Auflösung des Vereins PC-Senioren Ludwigsburg kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Auflösung den Mitgliedern angekündigt ist,
Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes des Vereins ist das verbliebene Vermögen der Stadt Ludwigsburg (Seniorenbüro) zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Satzung das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 14.11.2024 beschlossen.
Ludwigsburg, den xx. xx. 20xx
1.Vorsitzender
2.Vorsitzender
Schatzmeister
Satzung
des Vereins PC-Senioren Ludwigsburg in Ludwigsburg - beschlossen 2006
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „PC-Senioren Ludwigsburg“.
Die Aktivitäten des Vereins werden im Rahmen der Angebote „Im Ruhestand aktiv und selbstbestimmt“ der Stadt Ludwigsburg – Seniorenbüro – in deren Begegnungs-stätte Stuttgarter Straße 12/1 einvernehmlich durchgeführt.
§2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe.
Ziel ist, Seniorinnen und Senioren den Einstieg in die Welt des PC und Internet zu erleichtern und damit diesen älteren Menschen den Computer mit all seinen Möglichkeiten als ein selbstverständliches Instrument ihres Alltags aktiv und kreativ nutzen zu lernen.
Der Vereinszweck wird durch gegenseitige Hilfe und Unterstützung verwirklicht.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sämtliche Mittel sind zur Erfüllung des Vereinszwecks zu verwenden. Vermögen zu anderen Zwecken anzusammeln ist untersagt. Zweckfremde Zuwendungen oder unangemessene Vergütungen aus Vereinsmitteln dürfen weder an Mitglieder noch an andere Personen gewährt werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§3 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft können ältere Menschen erwerben.
Die Ermächtigung zum Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages wird vorausgesetzt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen. Eine Ablehnung der Aufnahme muss nicht begründet werden.
§4 Mitgliedsbeiträge
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, deren Höhe von der Mitglieder-versammlung beschlossen wird.
Mit dem Beitritt wird der Jahresbeitrag im Voraus fällig und in den folgenden Kalenderjahren jeweils im 1. Quartal.
§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Jahr des Antrages und endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären und ist zum Jahresende unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zulässig.
Ein Mitglied kann vom Vorstand ausgeschlossen werden, wenn vereinsschädigendes Verhalten vorliegt.
§6 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§7 Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat mindestens jährlich zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung, möglichst innerhalb der ersten drei Monate des Kalenderjahres einzuberufen. Dieser obliegt vor allem
a) Die Entgegennahme der Jahresberichte der Vorstandsmitglieder
b) Die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
c) Die Entlastung des Vorstandes
d) Die Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
e) Die Festsetzung des Jahresbeitrages
f) Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Veröffentlichung erfolgt in der Begegnungsstätte Stuttgarter Straße und im Internet „Stadt Ludwigsburg/PC-Senioren“. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins ist eine ¾-Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
Neben der Wahl der Vorstandsmitglieder sind von der Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer – umschichtig – für die Dauer von zwei Jahren zu wählen. Ihre Aufgabe
Ist es, neben Allgemeiner Geschäftsführung, die Ordnungsmäßigkeit der Kassen-führung zu prüfen und darüber zu berichten. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen.
§8 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Berufung von einem 1/10 aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Die Einberufung erfolgt wie bei der Ordentlichen Mitgliederversammlung.
§9 Vorstand
Der Vorstand besteht aus
· dem 1. Vorsitzenden
· dem 2. Vorsitzenden und geschäftsführenden Vorstand
· dem Kassier
Die Genannten werden für diese Ämter für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung umschichtig gewählt. Die Amtszeit endet mit dem Kalenderjahr. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Im Laufe der Amtszeit freiwerdenden Ämter können vom Restvorstand kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung neu besetzt werden.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne der Satzung. Er nimmt insbe-sondere folgende Aufgaben wahr:
a) Vorbereitung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung und deren Einberufung.
b) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
c) Erstellung einer Jahresabrechnung mit Einnahmen und Ausgaben.
Anträge von Mitgliedern zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung müssen eine Woche vor Sitzungsbeginn schriftlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht werden.
Der Vorstand kann zur Erfüllung des Vereinszweckes sachkundige Personen für bestimmte PC-Anwendungsbereiche, Fachvorträge und sonstige Veranstaltungen einsetzen.
§10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins „PC-Senioren Ludwigsburg“ kann nur in einer Mitgliederver-sammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung die Beschlussfassung über die Auflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks des Vereins ist das verbliebene Vermögen der Stadt Ludwigsburg – Seniorenbüro – zu übertragen, die es unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 09. März 2006 beschlossen.
Der Vorstand: gez. Gretel Buck 1. Vorsitzende
gez. Horst Gosslar 2. Vorsitzender und geschäfts-
führender Vorstand
gez. Wolfgang Behle Kassier
Anlage: Protokoll
Die Satzung wurde aus Dokumentationsgründen neu erfasst von Jörg Seebaß, PC-Senioren Ludwigsburg
Datenschutz des Vereins PC-Senioren Ludwigsburg
Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2018 sind folgende Hinweise für Mitglieder und Neubewerber zu beachten:
Personenbezogene Daten müssen so verarbeitet werden, dass sie nur für vereinsinterne Zwecke genutzt werden können. Diese Daten bestehen aus: Name, Vorname, E-Mail Adresse, Wohnadresse, Bankverbindung.
Neben diesen für die Mitglieder-Verwaltung, den Einzug der Mitglieds-Beiträge und für die Kommunikation notwendigen Daten sind für die Vereins-Arbeit zusätzliche Daten wichtig, die selbstverständlich völlig freiwillig abgegeben werden: Telefon für direkte Erreichbarkeit – Beruf/Erfahrungen/Spezialgebiete für fachliche Kompetenz, Einbinden in Programmgestaltung – Hobbies/private Aktivitäten für soziale Kompetenz, Einbinden/Fördern des internen Vereinsklimas. Diese Daten werden erhoben, um die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitglieder für die Ziele des Vereins – Wissen erwerben und weitergeben – einsetzen zu können. Die erfassten Daten werden für den Einzug der Vereinsgebühren, für Betreuung und Kommunikation mit Vereinsmit-gliedern verwendet und werden auf Datenverarbeitungssystemen gespeichert. Die verantwortliche Stelle im Sinne des §3 (7) Bundesdatenschutzgesetz ist der Verein PC-SENIOREN LUDWIGSBURG, welcher auch für eine angemessene Sicherheit sorgt. Die Daten werden in Papierform erhoben und anschließend in die Vereinssoft-ware geladen.
Durch unterschriebenen Mitgliedsantrag stimmen die Mitglieder diesem Vorgehen zu.
Text des Mitgliedantrags:
Einwilligungsklausel nach DSGVO
„Ich willige ein, dass der Verein das Daten- und Bildmaterial zu meiner Person für satzungsgemäße Zwecke, insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. seinen Internetauftritt) in angemessener Form verarbeitet. Eine Nutzung meiner Daten für Werbezwecke findet nicht statt. Diese Einwilligung kann ich durch Erklärung in Textform ändern oder widerrufen. Ausgenommen davon sind die Daten für die SEPA-Abwicklung. Ohne diese Daten erlischt die Mitgliedschaft. Nach Ausscheiden aus dem Verein werden alle Daten gelöscht.
Der Vorstand: Dr. Eberhard Diezel, Dr. Joachim Hofmann. Jörg Seebaß